Mit dieser Checkliste soll der (angehende) Ausbilder eine Übersicht bekommen, was alles vor, während und nach der Ausbildung zu beachten und zu tun ist.
Vor Ausbildungsbeginn
- Ausbildungsvertrag abschließen (Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen)
- Üblich ist eine Ausbildungszeit von 3 Jahren, möglich sind auch 2 1/2 oder 2 Jahre
- Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen IHK eintragen lassen
Während der Ausbildung
- Der Auszubildende muss ein Berichtsheft führen, das vom Ausbilder gegengezeichnet werden muss
- In welcher Form und Genauigkeit dieses Berichtsheft verlangt wird, ist von IHK zu IHK verschieden, am besten also bei der zuständigen IHK erfragen oder auf der Seite der IHK herunterladen
- Eine genaue und regelmäßige (z.B. wöchentlich) Kontrolle des Berichtsheftes durch den Ausbilder ist wichtig, da hier Lücken schnell erkannt werden können. Außerdem ist das Berichtsheft für den
- Azubi ein Rechtsmittel, wenn es darum geht, dass er den Ausbildungsbetrieb wegen mangelnder Ausbildung verklagen will. Der Ausbildungsbetrieb sollte sich also hier absichern
- Auszubildende, die nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Nachuntersuchung vorlegen; 9 Monate nach Ausbildungsbeginn müssen die Auszubildenden, auf die diese Regelung zutrifft, auf die Nachuntersuchung hingewiesen werden
Zwischenprüfung
- Bei „normaler“ 3 jähriger Ausbildungszeit erfolgt nach 1 1/2 Jahren eine Zwischenprüfung, die (noch) lediglich abgelegt, nicht bestanden werden muss
- Bei einer 2 1/2 jährigen Ausbildungszeit erfolgt die Zwischenprüfung nach 1 Jahr
- Für Azubis mit einer 2 jährigen Ausbildungszeit sollte man die Zwischenprüfung nach 1 Jahr bei der IHK beantragen, insofern sie nicht automatisch zu diesem Termin geladen werden
- Im Moment besteht die Zwischenprüfung aus einem 120 minütigen schriftlichen Test, der ausschließlich geschlossene Fragen („Ankreuzfragen“) beinhaltet und in die Themengebiete „Betriebswirtschaftliche Prozesse und Arbeitsorganisation“, „Informations- und telekommunikationstechnische Systeme“, „Programmerstellung und -dokumentation“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ aufgeteilt ist
- Die Zwischenprüfung ist für beide Richtungen des Fachinformatikers gleich
- Die Anmeldung / Einladung des Azubis erfolgt normalerweise automatisch durch die zuständige IHK
- Die Termine für die Zwischenprüfung sind i.d.R. Anfang März für die Frühjahrsprüfung und Ende September für die Herbstprüfung
- Sollte man ca. 2 Monate vor Prüfungstermin noch nichts von seiner IHK gehört haben, empfiehlt sich eine Nachfrage
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil (der zuerst erfolgt) und einem praktischen Teil zusammen
- Der praktische Teil ist eine betriebliche Projektarbeit, die vom Azubi selbstständig durchgeführt werden muss. Diese Projektarbeit muss dokumentiert und vor dem Prüfungsausschuss präsentiert werden
- Bewertet werden dabei die Dokumentation, die Präsentation und ein Fachgespräch, das sich an die Präsentation anschließt
- Das Thema der Projektarbeit muss im Vorfeld vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden
- Die Dauer für diese Projektarbeit umfasst bei allen IT-Berufen 35h, außer bei Fachinformatikern für Anwendungsentwicklung, dort sind es 70h
- Die schriftliche Prüfung setzt sich aus 3 Teilen zusammen: eine 90 minütige Prüfung zur Fachqualifikation (GA 1) mit offenen Fragen, diese Prüfung ist für jeden IT-Beruf unterschiedlich; eine 90 minütige Prüfung zur Kernqualifikation (GA 2) mit offenen Fragen, diese ist für alle IT-Berufe gleich und eine 60 minütige Prüfung zu Wirtschaft- und Sozialkunde mit geschlossenen Fragen, ebenfalls für alle IT-Berufe gleich
- Die Wertigkeit ist GA 1 = 40%, GA 2 = 40% und WiSo = 20% zum Gesamtergebnis der Schriftlichen
- Vorsicht: In Baden Württemberg gibt es einen anderen Prüfungsmodus, insbesondere die schriftlichen Prüfungen erfolgen hier zu einem anderen Termin und auch die Inhalte und Prüfungen der Schriftlichen sind unterschiedlich!
- Die Anmeldung / Einladung des Azubis erfolgt normalerweise automatisch durch die zuständige IHK
- Die Termine für den schriftlichen Teil sind i.d.R. Anfang Mai für die Sommerprüfung und Ende November für die Winterprüfung
- Die Termine für die Abgabe der Projektdokumentation und für Präsentation / Fachgespräch sind von IHK zu IHK sehr verschieden, in jedem Fall aber nach den schriftlichen Prüfungen
Nach der Ausbildung
- Die Ausbildungszeit ist mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beendet
- Normalerweise wird den Azubis nach Präsentation und Fachgespräch mitgeteilt, ob sie die Prüfung bestanden haben; wenn ja, ist ihre Ausbildung damit beendet und nicht erst zu dem Zeitpunkt, der im Ausbildungsvertrag steht
- Soll ein Azubi nach der Ausbildung nicht übernommen werden, darf er nach bestandener Prüfung im Unternehmen keine Aufgabe übertragen bekommen, sonst gilt er als in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen!
- Besteht ein Azubi die Prüfung beim ersten Mal nicht, muss er bis zum nächsten Prüfungstermin (normalerweise 1/2 Jahr später) weiter beschäftigt werden, wenn er das beantragt
- Fällt er ein weiteres Mal durch, entfällt der Anspruch auf Weiterbeschäftigung
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