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  • als Antwort auf: Gez #121299
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    hallo Magic85,

    wenn man bereits gebühren für ein radio bezahlt, ist das autoradio mit drin.
    (außer das auto wäre ein geschäftswagen, dann …)

    nun ja, die GEZ, ein „beliebtes“ objekt. bei mir hat es ca. 5 jahre gedauert, bis die endlich aufgehört haben, von meiner frau auch nochmal (d.h. doppelt) gebühren kassieren zu wollen.

    beste grüße
    1pruefer

    als Antwort auf: Ziele der Ausbildung #120719
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    Hallo Magic85,

    knappe Zusammenfassungen der IT-Berufsbilder gäbe es hier:
    http://www.kibnet.org/it-ausbildung/it-berufe/index.html
    http://www.it-berufe.de

    Zwar insgesamt etwas ausführlicher, aber vom Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB schön gemacht und auch mit Kurzprofilen:
    http://www.bmbf.de/pub/it-berufe.pdf

    Beste Grüße

    1pruefer

    als Antwort auf: FAQ – die häufigsten Fragen #116223
    1pruefer
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    Hallo Thomas,

    einfach so ist ein „Swiching“ nicht möglich. In der Prüfung werden die Aufgabenbögen exakt anhand des eingetragenen Berufsbildes ausgegeben. Man kann also nicht reingehen und sagen, ich möchte hier einen anderen Satz Aufgaben bearbeiten. Basis ist dafür die Zulassungsvoraussetzung #3 der Prüfungsordnung:

    Quote:
    … wessen Berufsbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

    Wenn der „falsche“ Beruf drin steht, ist das in diesem Fall vom Auszubildenden zu verantworten.

    Daher müsste bei der Kammer also rechtzeitig vorher eine Änderung vorgenommen werden. Nachfragen empfohlen, ist ja vielleicht ganz unbürokratisch möglich. Rahmen wäre dabei BBiG §35 Abs. 1, Nr.2

    Meine alternative Spekulation: Könnte ggf formal über eine Auflösung des alten Ausbildungsverhältnisses und Anerkennung der bisherigen Leistungen auf das neue Verhältnis erfolgen.

    Auf Nr.1 von BadDog nach BBiG §45 würde ich nicht spekulieren wollen, denn das bedeutet 4,5 Jahre einer entsprechenden Tätigkeit.

    Besten Gruß

    1pruefer

    als Antwort auf: Nochmal Prüfungsausschuß, aber anders Thema #112472
    1pruefer
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    Hallo zuammen,

    auch wenn die Fragen vor einiger Zeit gestellt worden sind, will ich doch einmal aus meiner Erfahrung als Prüfer (IT SE) antworten. Alle Aspekte können bei der Komplexität der Zusammenhänge in dieser kurzen Form leider nicht angesprochen werden. Da empfehle ich zusätzlich ein Prüferseminar.

    1) Die Berufung mit einer entsprechenden Urkunde erfolgt durch die Kammer. Theoretisch werden PA-Mitglieder von Fachgewerkschaften, Berufsschulen und Kammern (nicht: Arbeitgeberverbände) vorgeschlagen/benannt. Kammern können Prüfer bei Mangel an geeigneten Vorschlagen selber berufen und der unterbesetzten „Gruppe“ zuordnen. Man kann seinen Chef bitten, dass er einen bei der IHK vorschlägt, oder beim PA-Vorsitzenden und der Kammer auch selber sein Interese bekunden.
    Fachliche Eignung im betreffenden Beruf ist Voraussetzung. Letztlich gibt es jedoch kein qualitätsgesichertes Verfahren und die Kompetenz der Prüfer – und damit Qualität der Prüfungen – hängt vom eigenen Engagement der Prüfer und Kammersachbearbeiter ab.

    2) TschiTschi hat dazu schon Einiges gesagt. 6 Azubis bei einem PA mit 2 Unterausschüssen von je 5 Prüfern machen pro Prüfer natürlich weniger Arbeit als 24 Azubis bei 3 Prüfern. Hängt also von den Zahlenverhältnissen und allgemeiner Aufgabenstruktur ab. Nicht jeder Prüfer muss die schriftlichen Teile mit beaufsichtigen oder in der Winterprüfung mit arbeiten. Summe der zeitlichen Aufwendungen nach Anteil an den Arbeiten des PA nach Aufstellung unter Punkt 3. Kopien von Projektdokus könnten auch von mehreren Mitgliedern zuhause bearbeitet werden, das muss aber im Ausschuss diskutiert und abgestimmt werden.

    Schätzung: Projektantrag 15 Minuten, Doku 1 bis 2 Stunden. Das hängt aber von der Erfahrung als Prüfer und der eigenen Sachkunde im jeweiligen Thema und den Unterlagen selber ab.
    Mündlicher Teil: etwa 1 Std. pro Prüfling inkl. Vorbereitung aufs Fachgespräch und Ergebnisdiskussion sollte man schon rechnen.

    3) Der PA führt die Prüfungen – prinzipiell: autonom – gemäß der Prüfungsordnung durch und veranwortet sie; die IHK organisiert (nur). Systematische Übersicht über die Aufgaben des PA (und der IHK) unter: http://www.kibnet.org/it-ausbildung/pruefungen/guide.ausbildung/index.html
    Aufgaben innerhalb des PA können natürlich aufgeteilt werden; das meiste bleibt dem PA-Vorsitzenden zu tun.

    4) Ja – Toll!
    Man lernt immer selber etwas dazu, und zwar fachlich aus Gesprächen mit den anderen Prüfern und oft auch aus den Projektdokus und schriftlichen Aufgaben. Was sind gerade aktuelle Entwicklungen im Markt? Danach entstehen ja die Projekte. Eigene Softskills: durch Prüferschulungen (bieten die Kammern an, ggf. nachfragen) und verantwortungsvolle Bewertung in den Prüfungen

    5) Man könnte jederzeit aufhören. Wäre aber schade.

    6) Es beseht ein Recht auf Freistellung, mit Weiterzahlung der Bezüge. Die Akzeptanz hängt aber z.T. von einem generellen Gefühl der sozialen Verantwortung des Unternehmens ab.
    Kommentarliteratur zum Berufsbildungsgesetz: „Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge.“ (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995)

    Beste Grüße

    1pruefer

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