Das sind aber viele Fragen…. 😉
Rein rechtlich beträgt die Mindestausbildungsdauer 18 Monate, dann kannst Du zur Prüfung zugelassen werden. Als sinnvoll würde ich jedoch die von Dir bereits geplanten 2 Jahre erachten.
Der Unterschied zwischen einer Ausbildung und einer Umschulung ist i.d.R. der Kostenträger. Soll heißen, die Ausbildung zahlt der Betrieb (Ausbildungsgehalt), eine Umschulung ein Kostenträger wie Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit. Eine Umschulung wird vom Kostenträger i.d.R. nur für 2 Jahre finanziert. Ich sehe in Deinem Fall aber keinerlei Veranlassung, dass ein Kostenträger eine Umschulung finanzieren würde. Also Ausbildung.
Ist die Verkürzung von Anfang an geplant wird der Ausbildungsvertrag von vorneherein nur auf 2 Jahre abgeschlossen mit der Begründung Deiner vorherigen Ausbildung zum FISI. Es wäre auch möglich, die Verkürzung während der laufenden Ausbildung zu beantragen, Näheres zu den Formalitäten weiß Deine zuständige IHK. In dem Fall wäre es jedoch nicht möglich ins 2. Ausbildungsjahr einzusteigen.
Da viele Ausbildungsinhalte, gerade am Anfang, bei beiden Berufen gleich sind, ist es aber auf jeden Fall sinnvoll im 2. Ausbildungsjahr einzusteigen, also das 1. Jahr wegzulassen. Die Bezahlung musst Du dabei direkt mit dem Ausbildungsbetrieb regeln, hier gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben.
Es besteht die Möglickeit, Dir Teile Deiner bereits absolvierten Prüfungen anrechnen zu lassen. Wir haben einmal einen FISI als FIAE ausgebildet, er hat bei der schriftlichen Prüfung nur die GA 1 abgelegt sowie den Prüfungsteil A komplett. Das muss bei der IHK beantragt werden. Die genauen Formalitäten kann Dir Deine zuiständige IHK sagen.
Und zu guter Letzt: als Softwareentwickler hast Du aktuell sehr gute Chancen am Arbeitsmarkt und damit sind auch meist sehr gute Gehälter verbunden. Ich würde Dir auf jeden Fall zu einer Ausbildung raten. 🙂