Hallo Zero,
zunächst einmal ist zu prüfen, was in Deinem Ausbildungsvertrag genau festgelegt wurde. Findet die Ausbildung an mehreren Ausbildungsorten statt, sollte dies bereits im Vertrag stehen.
Grundsätzlich darf Dir Dein Betrieb nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen (vgl. BBiG § 14, Abs. 2), wobei diese Klausel natürlich felxibel auslegbar ist. Das Kennenlernen von anderen, fachfremden Abteilungen ist sicherlich zulässig und mit den Abschnitten 1 und 2 der Ausbildungsordnung begründbar. Das ganze letzte Ausbildungsjahr jedoch fachfremd eingesetzt werden, ist mit Sicherheit nicht zulässig. Der zeitliche Rahmen sollte schon überschaubar sein, sonst dient es nicht mehr dem Ausbildingszweck.
Inwieweit es zulässig ist, an einem Standort in einem anderen Land eingesetzt zu werden, kann ich leider nicht sagen. Dies sollte evtl. von juristischer Seite geprüft werden.
Was ist eigentlich mit der Berufsschule? Bist Du vom Besuch befreit? Wenn nicht, muss Dir Dein Ausbildungsbetrieb den Besuch ermöglichen, das könnte von der Schweiz aus schwierig werden. Evtl. kannst Du hier ansetzen.
Den Betrieb zu diesem Zeitpunkt der Ausbildung zu wechseln, ist sehr schwierig. Aus meiner Sicht deswegen nicht wirklich eine Option.
Im Hinblick auf Prüfung und insbesondere Projektarbeit ist es natürlich auch nicht unkritisch, es auf einen Krieg mit dem Ausbildungsbetrieb ankommen zu lassen. Was aber nicht heißen soll, alles schweigend zu erdulden. 😉
Ich denke, Du solltest noch einmal das Gespräch mit dem Ausbilder suchen, bzw. auch eine (oder mehr) Stufe höher in der Hierarchie. Bereite Dich gut auf das Gespräch vor und lass Emotionen nach Möglichkeit vor der Tür. 😉 Suche schlüssige Argumente, warum ein Einsatz in der Schweiz für Dich schwierig ist (Stichworte z.B. Berufsschule). Ziehe die Ausbildungsordnung zu Rate. Da steht genau drin, was Du im 3. Lehrjahr lernen sollst (und das sind in der Hauptsache Programmier- und projektmanagementaufgaben). Kann dies in der Zweigstelle überhaupt vermittelt werden?