Infor: neue rechtliche Regelungen ab August 2009


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  • #109022
    Angela
    Moderator

    § 7 BBiG wird ab dem 01.08.2009 um den folgenden Absatz 2 erweitert:

    „Die Anrechnung nach Absatz 1 bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbildenden. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzulässigen Anrechnungszeitraums beschränken.“

    Evtl. wichtiger:
    Die Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) entfällt ab dem 01.08.2009. Ab diesem Zeitpunkt tritt auch eine neue AEVO in Kraft: BMBF

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darryldobos
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