Hilfsmittel ab Sommer 2013 verboten?


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  • #109261
    Informatikkaufmann
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ein Mitschüler von mir, hat von der IHK Koblenz ein Schreiben bekommen in dem erklärt wird das Hilfsmittel, die bisher in den Abschlussprüfungen (IT-Handbuch, Taschenrechner, Formlsammlung, etc.) ab Sommer 2013 nicht mehr erlaubt seien. Leider habe ich meine Abschlussprüfung erst Sommer 2014… Ich bin jedoch bei der IHK Limburg eingetragen… Bezieht sich diese Regelung auf die gesammte Bundesrepublik Deutschland oder nur auf Reihnland-Pfalz?

    Gruß

    Informatikkaufmann

    #128350
    iche
    Teilnehmer

    Also soweit ich weiß, hat nur bawü eine eigene prüfungsordnung… Das sollte dann sonst überall gelten. Ist natürlich mist, ohne die bibel… Aber taschenrechner und tafelwerk auch??

    Man umgebe mich mit Luxus, auf das Notwendige kann ich verzichten. (Oscar Wilde)

    #128346
    Angela
    Moderator

    Hm, bisher habe ich nichts in dieser Richtung gehört. Dass auch ein Taschenrechner verboten werden soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.
    Handbuch bzw. Formelsammlung liegen eher im Bereich des Vorstellbaren.

    Diesbezüglich muss man sich wohl überraschen lassen. Spätestens auf der Prüfungseinladung sollten die erlaubten Hilfsmittel vermerkt sein.

    Welche Hilfsmittel erlaubt sind, ist auch immer auch auf dem Deckblatt der jeweiligen Prüfung vermerkt. Bei WiSo ist dort ja schon immer nur ein Taschenrechner angegeben.

    #128352
    Ollop
    Teilnehmer

    Hallo, also ab Sommer 2013 fallen Formelsammlung/Tafelwerk und Handbücher weg, angeblich weil sie zu umfangreich sind und zu wenig Zeit ist. Dafür sollen wesentliche Infos bzw. Gesetze beigefügt werden. Quelle der Info: http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/IHK_Pruefungs_News_02_12.pdf

    #128347
    Angela
    Moderator

    Danke für den Link. So wie es aussieht, also tatsächlich bundeseinheitlich ab Sommer 2013 kein IT-Handbuch mehr. Das wird meine Azubis nicht erfreuen….:rolleyes:

    #128351
    Informatikkaufmann
    Teilnehmer

    mich auch nicht unbedingt :(… das IT-Handbuch war eigentlich meine „Sicherheit“, falls ich mir mal nicht sicher sein sollte das ich da rein schauen könnte…

    Naja irgendwie wird es trozdem schon klappen 😮

    Gruß Informatikkaufmann

    #128353
    Anonym
    #128348
    Angela
    Moderator

    Na dann – viel Glück! 😉

    Ich bin auch nicht so sehr begeistert, dass nun keine Hilfsmittel mehr außer Taschenrechner zugelassen sind. Auf der anderen Seite erhöht es jedoch deutlich die Gleichbehandlung aller Prüflinge. Bisher gab es bzgl. der Bücher nämlich in jeder IHK andere Vorschriften. Bei manchen war sogar das Einkleben von ganzen Seiten mit zusätzlichen Informationen erlaubt, bei anderen durften nicht mal unbeschriftete Post-Its verwendet werden.

    Das ist eine Ungleichbehandlung, die nicht zulässig ist.

    Das Argument der Petition, es wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber früheren Prüflingen, die das Buch verwenden durften, lässt sich auch nur begrenzt halten. Die Prüfung wurde bereits mehrere Male abgeändert, z.B. durfte man zu Anfang keine Aufgaben streichen. 😉

    In sehr vielen anderen Berufen sind zur Prüfung schon immer nur Stift und Taschenrechner erlaubt. Und dort fallen ja nun auch nicht mehr Prüflinge durch oder erzielen schlechte Leistungen als in den IT-Berufen.

    Also – einfach vernünftig vorbereiten, dann stimmt auch das Ergebnis. 🙂

    #128354
    krank
    Teilnehmer

    Tut mir leid wenn ich das zerstören muss, aber zumindest in BaWü bleibt das Handbuch und alles andere weiterhin legal und zugelassen!

    Ich habe mit einem Mitglied des Prüfungsausschuss gesprochen, dieser hat es mir bestätigt – ebenso wie die IHK selbst.

    #128355
    DerBexucher1
    Teilnehmer

    Gibt es endlich was Aktuelles?!
    Ich finde es eine ungeheuerliche Frechheit, dass das IT-Handbuch verboten wird und wir nicht einmal darüber informiert werden.
    Drecksladen

    #128349
    Angela
    Moderator

    Erlaubte Hilfsmittel zur Sommerprüfung 2013 sind ein Taschenrechner.

    Nötige Zusatzinformationen werden in die Prüfung integriert, so wie bisher bereits in der WiSo Prüfung.

    Die Information, welche Hilfsmittel zur Prüfung erlaubt sind, erhält jeder Prüfling mit seiner Prüfungseinladung.

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Andreas Pörtner
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