Bereits begonnene Ausbildung verkürzen


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  • #109299
    MamiMembi
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    einer meiner Azubis im 1. Lehrjahr möchte gerne die Ausbildung verkürzen. Laut Gesetzestext BBiG §8 ist es möglich anhand einer Vertragsänderung die Verkürzung zwischen Azubi & Ausbildenden schriftlich festzulegen. Die IHK muss dann bestätigen.

    Ich habe mich bei meiner IHK (mittlerer Niederrhein) erkundigt wie eine Verkürzung dort gehandhabt wird. Man hat mir dort mitgeteilt, dass eine Verkürzung erst nach Ablegen der Zwischenprüfung möglich sei.

    Für mich klingt das nach den Richtlinien zur vorzeitigen Zulassung der Abschlußprüfung, aber nicht nach dem Vorgehen einer Verkürzung. Anderer seits bin ich erst seit Kurzem Ausbilderin und habe noch keine Erfahrungen mit Verkürzungen.

    Hat schon jemand Erfahrungen bezüglich einer Verkürzung einer bereits begonnenen Ausbildung?

    #128587
    Angela
    Moderator

    Das Problem ist, dass das jede IHK handhaben kann, wie sie will.

    Hier ist es über einen einfachen, einseitigen Antrag, auf dem Ausbildungsbetrieb und Azubi unterschreiben, jederzeit möglich. Bei anderen IHKs ist die Zustimmung der Berufsschule nötig. Und wieder andere sagen eben, erst nach der Zwischenprüfung.

    Letztendlich ist es aber wohl bei einer bereits begonnen Ausbildung eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung, egal wie das jeweils benannt wird. 😉

    #128588
    Jumpy
    Teilnehmer

    War auch Azubi bei der IHK mittlerer Niederrhein. Es hieß man könne 1 Jahr verkürzen, wenn man bei der ZP einen 2,5er Durchschnitt hatte. Dann würde man einfach einen Antrag stellen und wäre wenn der durchkommt ein halbes Jahr später in der Abschlussprüfung.

    #128589
    MamiMembi
    Teilnehmer

    Genau das ist das Paradoxum bei der Sache.
    Nunja, ich denke ich spekuliere auf die Verkürzung nach der Zwischenüprüfung und stelle seinen Ausbildungsrahmenplan auf eine 2-Jahres Ausbildung um.

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darryldobos
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