n-dt246

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  • als Antwort auf: Wir helfen gerne! #120083
    n-dt246
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    Hallo,
    ich lerne industriekaufmann und stehe im moment vor einer doofen situation. ich habe vor einigen monaten auf grund einer krankheit eine ex nicht mitgeschrieben. am sa habe ich nun einen brief erhalten in dem ich aufgefordert werde am 07.juli um 17uhr in der berufsschule zu einer mündlichen leistungserhebung zu erscheinen. ich muss allerdings davor ganz normal bis 16 uhr im betrieb arbeiten! jetzt wollte ich fragen ob für dieses verhalten überhaupt eine rechtliche grundlage gegeben ist.
    und ob es sein kann dass ich im falle einer erkrankung tatsächlich einen nachweis des amtsärztlichen dienstes (gesundheitsamt) erbringen muss.

    vielen dank für eure antworten

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