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Chocho.
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9. Februar 2008 um 19:56 #108880
Ausbilder
TeilnehmerMoin,
kurze Frage:
Wie läuft die „Zertifizierung“ zum Ausbilder ab, wenn man diese theoretische Prüfung nicht schreiben möchte?Einfach an einem Tag zur IHK fahren, eine Unterweisung oder Präsentation machen und fertig?
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die teure IHK-Schulung für die theoretische Prüfung wegfällt?
Schönen Abend noch
11. Februar 2008 um 6:15 #124025Angela
ModeratorIch denke mal die theoretische Prüfung musst Du auf jeden Fall machen, ob mit oder ohne vorhergehenden Kurs. Die Unterweisungsprobe alleine wird nicht ausreichen.
12. Februar 2008 um 8:37 #124028awo
TeilnehmerHallo,
die praktische und theoretische Prüfung musst Du in jedem Fall machen.
Ob du einen entsprechenden Lehrgang besuchst ist deine Sache. Ich bin der Meinung, dass so ein Lehrgang durchaus sinnvoll ist.
Einige IHKs bieten auch einen Internet-Lehrgang an (IHK Köln), zu dem muss man dann nur 2 oder 3 Mal persönlich erscheinen.Kosten sind unterschiedlich (je nach IHK). Vielleicht übernimmt die Kosten ja auch der Arbeitgeber!? Steuerlich absetzbar sind die Kosten und Fahrtkosten auf jeden Fall.
Lehrgang ca. 300€uro, Prüfung ca. 50-100€uro, Bücher etc. ca. 50€uro
ohne Gewähr12. Februar 2008 um 17:47 #124031Ausbilder
TeilnehmerHallo,
besten Dank für die Antworten.
Ich _muss_ also die theoretische Prüfung immer ablegen?
Welche berufliche Qualifikation muss ich denn mitbringen, damit ich den Ausbilderschein auch ohne theoretische Prüfung machen kann?
Ein Kumpel hat seinen Fachwirt letztes Jahr gemacht und durfte dann aufgrund seiner Qualifikation die theoretische Prüfung auslassen.
Ein paar andere Personen teilten mir mit, dass dies eigentlich unabhängig von einer Weiterbildung ist und ich den Ausbilderschein auch ohne diese theoretische Prüfung ablegen kann.
Ich denke, ich frage mal direkt bei meiner IHK mal nach 😉
Vielen Dank und beste Grüße
13. Februar 2008 um 7:06 #124029awo
TeilnehmerHallo,
ich glaube Du verwechselst hier etwas:
Die fachliche Eignung als Ausbilder beinhaltet die beruflichen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten.
Die Ausbildung nach AEVO beinhaltet nur die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten. Eine entsprechende fachliche Ausbildung – z.B. Fachinformatiker – wird vorausgesetzt.§ 30 Fachliche Eignung
(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer1.
die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2.
eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3.
eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hatund eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbildungsberufe anerkannt werden.
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, dass abweichend von Absatz 2 die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nur besitzt, wer1.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
2.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3.
für die Ausübung eines freien Berufes zugelassen oder in ein öffentliches Amt bestellt ist.(5) 1Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. 2Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden.
(6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 2, 4 oder 5 nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.13. Februar 2008 um 17:46 #124032Ausbilder
TeilnehmerHallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Jetzt kapiere ich überhaupt nichts mehr.
Also, ich möchte einen Zettel haben auf dem steht „Ich darf ausbilden“.
Dazu ist nötig einmal eine theoretische Prüfung (zuvor ggf. eine Schulung) und eine praktische Prüfung (Unterweisung).
Mein Kumpel hat Dank seines Fachwirts die theoretische Prüfung nicht machen müssen. Er hat nur die praktische Prüfung machen müssen.
Ich will auf diese theoretische Prüfung auch verzichten, habe aber keinen Fachwirt. Ich habe von einer Befreiung der theoretischen Prüfung gehört. Diese Befreiung kostet wohl überall momentan 50,00 EUR. Anschließend muss ich nur die praktische Prüfung machen und ich bekomme den Schein „Ich darf ausbilden“.
Hier bekomme ich zu hören, dass die theoretische Prüfung immer gemacht werden muss.
Nun bin ich etwas verwirrt. Naja, ich werde mal im Internet genauer meine Situation recherchieren.
Liebe Grüße
14. Februar 2008 um 6:21 #124026Angela
ModeratorWär nett, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst, was rauskommt. Würde mich nämlich schon interessieren.
Meine Info (IHK) sagt nämlich, dass für die AEVO immer beide Teile abgelegt werden müssen, Theorie + Praxis.14. Februar 2008 um 7:20 #124030awo
TeilnehmerHallo,
am Besten Du wendest dich einfach an die IHK. Die können dich am besten informieren.14. Februar 2008 um 8:01 #124024Thomas
KeymasterKleiner Einfwurf: Ich kenne es auch so, dass man beide Teile machen muss.
Bei Fragen fragen!
22. März 2008 um 20:20 #124033gaschi
TeilnehmerHallo
Quote:§ 3 Nachweis der Qualifikation
1. Die Qualifikation nach § 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung kann
zweimal wiederholt werden.
2. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
3. Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer in höchstens 3 Stunden aus meh-
reren Handlungsfeldern Fall bezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten.
4. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung
einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch. Der Prüfungsteilnehmer
wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbil-
dungseinheit hat der Prüfungsteilnehmer in dem Prüfungsgespräch zu begründen.
Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern.
5. Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der prak-
tische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung
mit dem Prüfungsausschuß auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prü-
fungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Auswahl und Gestaltung der
Ausbildungseinheit zu begründen hat. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchs-
tens 60 Minuten dauern.Quelle: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf
Demnach muss definitiv auch die theoretische Prüfung abgelegt werden. Dies ist auch der Stand der bis zu meiner Prüfung (Unterweisung & Fachgespräch im Jan 08).
Aber wie gesagt letztlich die einzige verbindliche Auskunft kann dir die für dich zuständige Stelle geben
6. Januar 2015 um 13:37 #124034Chocho
TeilnehmerIch bin jetzt auch – noch Jahre später, so scheint es – verwirrt von dem Gesagten. Klar, man muss fachlich Vorraussetzungen vorweisen, etwa eine Informatikausbildung und so und so viele Jahre Berufspraxis. Aber neben den bekannten AEVO-Fortbildungen, die relativ schnell vonstatten gehen, habe ich auch berufliche Lehrgänge für kommende Ausbilder gesehen (z.B. hier in Berlin). Was ist denn jetzt der Unterschied?
9. Januar 2015 um 5:47 #124027Angela
ModeratorDie Lehrgänge bereiten Dich auf die Prüfung vor. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, einen Kusr zu besuchen, wenn man die Prüfung ablegen will.
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