FIAE Ausbildungsrahmenplan – betrifft alles den Betrieb?


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    Beiträge
  • #151836
    config
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte da ein paar Fragen zum Ausbildungsrahmenplan und dem ganzen drumherum 🙂

    1. Müssen die im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Inhalte alle durch den Betrieb vermittelt werden?
    Bisher ging ich davon aus, dass das nur die Berufsschulinhalte sind. Aber das scheint wohl auch den Betrieb zu betreffen?

    2. Ist dieser Ausbildungsrahmenplan bundesweit einheitlich? Ich finde diesen Plan immer nur von anderen IHK’s,
    aber nicht direkt von meiner.

    3. Werden die darin aufgelisteten Inhalte auch vollständig durch die Berufsschule vermittelt?
    Ich erinnere mich wage daran, dass einer meiner Lehrer einmal meinte, dass uns nur 1/3 durch die Schule vermittelt wird und der Rest vom Betrieb kommen muss. Ich weiß aber nicht mehr genau in welchem Zusammenhang das war. Das fällt mir gerade zufällig wieder ein. Könnte es in diesem Zusammenhang gewesen sein? Vermutlich war das auf sein Fach bezogen?

    4. Ich habe gerade ein Exemplar der Anlage zur Sachlichen und Zeitlichen Gliederung zum Ausbildungsvertrag gefunden:
    Link

    Ich habe zu meinem Ausbildungsvertrag so eine Gliederung nicht bekommen. Ist diese Anlage Pflicht?
    Und wenn ja, kann ich diese von meinem Ausbildungsbetrieb jetzt im 3. Lehrjahr noch einfordern? ^.^

    Grüße

    • Dieses Thema wurde geändert vor 7 years, 3 months von config.
    • Dieses Thema wurde geändert vor 7 years, 3 months von config.
    #151847
    Angela
    Moderator

    1. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Inhalte zu vermitteln. Für die Berufsschule gibt es eigene Lehrpläne.

    2. Der Ausbildungsrahmenplan geht zurück auf die sog. Ausbildungsordnung, die für jeden Beruf die Inhalte definiert. Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen und bundesweit einheitlich. In einem anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der zugehörigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

    3. siehe 1.

    4. „Die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages muss Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsplan) enthalten. Sie sind Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und als Anlage beizufügen.
    Berufsausbildungsverträge ohne Ausbildungsplan entsprechen nicht den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes und dürfen nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.“ (Quelle).
    Der Ausbildungsbetrieb muss also aus dem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan einen Ausbildungsplan erstellen, in dem alle Inhalte enthalten sind und der genau definiert, wann welcher Inhalt vermittelt wird. Die zuständige Stelle, also die zuständige IHK, darf das Ausbildungsverhältnis eigenlich gar nicht anerkennen, wenn zum Vertrag kein solcher Ausbildungsplan eingereicht wird.

    Ob Du den Ausbildungsplan noch einfordern kannst, weiß ich nicht. Eigentlich hätte das Ausbildungsverhältnis ohne gar nicht zustande kommen dürfen. Das stimmt mich nicht sehr optimistisch was Deine zuständige IHK betrifft…

    #152129
    Anonym

    Thanks for info, much appreciated.

    ————————————————
    [Link gelöscht]

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 years, 2 months von Angela.
    #152187
    Martine Rose
    Teilnehmer

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    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 years von Angela.
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