Ausbilderschein ohne Job?


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    Beiträge
  • #108695
    Anonym

    Hallo,
    ich hab gerade ein bisschen im Forum gesucht, bin aber leider nicht auf meine Frage gestoßen.
    Bei mir ist es aktuell so, dass ich wohl sehr bald (heute: 16:30 Uhr 🙂 ) mein Studium beenden !muß!
    Naja, damit kann ich leben. Ich hab vor 4 Jahren meine Ausbildung zum FI SY gemacht und möchte nun gerne wieder in diesem Bereich arbeiten. Ich würde dafür gerne als zusätzliche Qualifikation den Ausbilderschein vorweisen, besonders deshalb da ich gerne in diesen Bereich gehen will.
    Nun meine Frage, kann ich als „arbeitsloser“ einen Ausbilderschein machen, oder muß ich dafür in einem Arbeitsverhältnis stehen? Leider bietet die IHK Nürnberg nicht wirklich viele Infos darüber.
    Würde mich über ein ein paar Rückmeldungen freuen.

    Gruß
    Justitt

    #120176
    Thomas
    Keymaster

    Hi und willkommen!

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du in keinem Arbeitsverhältnis sein musst, um den Schein machen zu können!

    Bei Fragen fragen!

    #120174
    Anonym

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich bin zwar schon ein paar Tage aus meinem Fachbereich raus, hab mich aber auch zuhause noch mit den Themen beschäftigt bzw. komme in sowas immer wieder ziemlich schnell rein.
    Naja, dann werde ich mich wohl mal an meine IHK wenden und da anfragen wann die Kurse und Prüfungen haben.
    Thx nochmal für die Antwort.
    Falls ihr sonst noch was dazu zu sagen habt, bitte schreibt! Ich bin über jede Info erfreut!

    #120175
    Thomas
    Keymaster

    Kurze Ergänzung. http://www.fi-ausbilden.de/FAQ.94.0.html

    §29 und §30 BBiG: Kann ich auch nichts drüber finden, das man in einem Arbeitsverhältnis sein muss…

    s. a. http://www.fi-ausbilden.de/Gesetze-und-Verordnungen.35.0.html

    Bei Fragen fragen!

    #120177
    Angela
    Moderator

    Halt selber zahlen, aber machen kann man ihn bestimmt (an der FH z.B. kann man ihn z.T. während des Studiums machen, das ist ja auch kein Arbeitsverhältnis).

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