Hallo Patrick! 🙂
Du stellst Dir Fragen, auf sowas wäre ich im Leben nie gekommen, als ich damals angefangen habe… 😉
Ausbilder im Arbeitsvertrag: die Zuweisung einer den Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechenden Tätigkeit unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Vertragsänderungn ist also nicht nötig.
Ausbildungsplan: ich habe den noch nie abgezeichnet. Was soll ich hier abzeichnen? Als betrieblichen Ausbildungsplan (Anhang zum Ausbildungsvertrag) reichen wir hier ebenfalls einen Vordruck bei der IHK ein. Es kam noch nie eine Nachfrage diesbezüglich.
Durchaus sinnvoll kann eine regelmäßige Lernstandskontrolle sein, d.h. ein Gespräch mit jedem Azubi, in dem mit Hilfe des Ausbildungsplans überprüft wird, ob er alles gelernt hat, was er bis zu diesem Zeitpunkt hätte lernen sollen. Das kann man sich auch durchaus vom Azubi abzeichnen lassen (kann bei einem evtl. späteren Rechtsstreit nützlich sein, wobei hier ein ordentlich geführtes Berichtsheft genauso ausreicht).
Eine zusätzliche Versicherung habe ich nicht. Ich wäre auch noch nie auf die Idee gekommen, dass ich so eine benötigen würde. Gegen was soll mich die schützen? Wenn ich mich aus meinem lange zurückliegenden Kurs richtig entsinne, hafte ich als Ausbilder nur, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig handle. Und ich würde Dir mal nicht unterstellen, dass Du das vorhast. 😉