Ausbildereignungsprüfung bestanden – next steps


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    Beiträge
  • #109425
    tooltonix
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe gestern meine Ausbildereignungsprüfung bestanden und habe dennoch gerade einige Fragen bzw. benötige den ein oder anderen Tipp:

    – sollte neben der Eintragung bei der IHK als Ausbilder (Ausbilder-Datenblatt) auch im eigenen Arbeitsvertrag die Tätigkeit als Ausbilder im Unternehmen festgehalten werden?
    – muss neben der Kontrolle der Ausbildungsnachweise auch der betriebliche Ausbildungsplan seitens des Ausbilders regelmäßig in bestimmten Abständen abgezeichnet werden?
    – wie muss der betriebliche Ausbildungsplan dazu gestaltet sein? Vorlagen habe ich mir unter frankfurt-main.ihk.de heruntergeladen. Reicht als betrieblicher Ausbildungsplan folgendes Dokument Ausbildungsplan (.pdf) oder sollte der betriebliche Ausbildungsplan individuell auf den jeweiligen Azubi bzw. das eigene Unternehmen angepasst werden?
    – habt Ihr als Ausbilder zusätzlich noch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung oder spezielle Haftpflicht abgeschlossen, zumal man als Ausbilder persönlich haftet, wenn es mal zu Problemen kommen sollte?

    Besten Dank für jeden Tipp,

    Patrick

    #129487
    Angela
    Moderator

    Hallo Patrick! 🙂

    Du stellst Dir Fragen, auf sowas wäre ich im Leben nie gekommen, als ich damals angefangen habe… 😉

    Ausbilder im Arbeitsvertrag: die Zuweisung einer den Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechenden Tätigkeit unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Vertragsänderungn ist also nicht nötig.

    Ausbildungsplan: ich habe den noch nie abgezeichnet. Was soll ich hier abzeichnen? Als betrieblichen Ausbildungsplan (Anhang zum Ausbildungsvertrag) reichen wir hier ebenfalls einen Vordruck bei der IHK ein. Es kam noch nie eine Nachfrage diesbezüglich.

    Durchaus sinnvoll kann eine regelmäßige Lernstandskontrolle sein, d.h. ein Gespräch mit jedem Azubi, in dem mit Hilfe des Ausbildungsplans überprüft wird, ob er alles gelernt hat, was er bis zu diesem Zeitpunkt hätte lernen sollen. Das kann man sich auch durchaus vom Azubi abzeichnen lassen (kann bei einem evtl. späteren Rechtsstreit nützlich sein, wobei hier ein ordentlich geführtes Berichtsheft genauso ausreicht).

    Eine zusätzliche Versicherung habe ich nicht. Ich wäre auch noch nie auf die Idee gekommen, dass ich so eine benötigen würde. Gegen was soll mich die schützen? Wenn ich mich aus meinem lange zurückliegenden Kurs richtig entsinne, hafte ich als Ausbilder nur, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig handle. Und ich würde Dir mal nicht unterstellen, dass Du das vorhast. 😉

    #129488
    Francis
    Teilnehmer

    Ich gratuliere dir herzlich !

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