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17. November 2005 um 8:16 #108335bearTeilnehmer
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen
Ausbilder / Ausbildender / Ausbildungsbeauftragter????Blick hier einfach nicht mehr durch? 😥
Welche Aufgaben/Rechte/Pflichten haben die einzelnen?
17. November 2005 um 8:23 #111257ThomasKeymasterHi!
Ausbildender: Derjeninge der einstellt (der Chef). Dieser muss nur fachlich geeignet sein
Ausbilder: Der Ausbildungsverantwortliche. Dieser muss persönlich und fachlich geeignet sein
Ausbildungsbeauftragter: weiß ich nicht…
Rechte und Pflichten: hab ich nicht im Kopf 🙂
Details kann ich Dir sagen, wenn ich meine Ausbildungsfibel im Zugriff habe
Sowas macht man übrigens in der Vorbereitung zur AEVO…
Bei Fragen fragen!
17. November 2005 um 8:54 #111262bearTeilnehmerzusätzl. Hintergrund:
Wir haben 2 offizielle Ausbilder in der Firma. Der eine ist für ALLE gewerblichen Azubis (16) zuständig, die andere für ALLE kaufmännischen Azubis, 32, (Industrie-, Büro-, Informatik-Kaufleute und FI-A und FI-E über alle Firmen am Standort hinweg unseres Konzerns. Haben 3 operative Firmen und eine Holding. Ich bin nur innerhalb einer operativen Firma tätig.D.h., das sind „nur“ Pädagogen, fachlich könnten sie nur den allgemeinen Teil abdecken
Ich wäre demnach nur Ausbildungsbeauftragter, also derjenige, der das Fachwissen an die Azubis vermittelt.
Quote:Ausbildender: Derjeninge der einstellt (der Chef). Dieser muss nur fachlich geeignet seinIst das dann der, der den Ausbildungsvertrag unterschreibt?
Ich habe gemeinsam mit der „kaufm. Ausbilderin“ die Vorstellungsgespräche geführt, entschieden habe ich, unterschrieben hat aber sie den Vertrag.Ich weiss.. alles etwas kompliziert bei uns 😉
Mich würde es einfach nur mal interessieren, welche offiziellen Aufgaben, Rechte, Plfichten sie hat und welche ich???
20. November 2005 um 19:10 #111256ThomasKeymasterbear wrote:Welche Aufgaben/Rechte/Pflichten haben die einzelnen?Hi! Dazu bitte mal auf diese (neu) Seite schauen:
http://www.fi-ausbilden.de/Rechte_und_Pflichten.77.0.htmlBei Fragen fragen!
18. Dezember 2005 um 16:54 #111255ThomasKeymasterNa, bear, nutzt das was? Weitere Fragen?
Bei Fragen fragen!
19. Dezember 2005 um 7:11 #111259HodataTeilnehmerAusbildungsbeauftragter ist derjenige, welcher vom Chef die Verantwortung des Ausbildenden übertragen bekommen hat. Er betreut die Ausbilder (Lehrmeister) und die Ausbilder am Arbeitsplatz (Lehrfacharbeiter) und hat die Rechte und Pflichten aus den Ausbildungsverträgen durchzusetzen, und zwar sowohl die des Ausbildenden, als auch die des Auszubildenden.
Ich z. B. bin Lehrbeauftragter, weil ich bei der fachlichen Eignung zum Streitfall werden könnte. Ich hab FI und bin Ing. – Päd. Maschinenbau und erst seit 18 Jahren in der EDV…
Also lasse ich durch Ausbilder am Arbeitsplatz ausbilden.
…rechtlich gesehen… 🙄
20. Dezember 2005 um 11:34 #111261bearTeilnehmerHodata wrote:Ausbildungsbeauftragter ist derjenige, welcher vom Chef die Verantwortung des Ausbildenden übertragen bekommen hat. Er betreut die Ausbilder (Lehrmeister) und die Ausbilder am Arbeitsplatz (Lehrfacharbeiter) und hat die Rechte und Pflichten aus den Ausbildungsverträgen durchzusetzen, und zwar sowohl die des Ausbildenden, als auch die des Auszubildenden.Bei uns ist es aber genau andersherum…
Die Ausbilder sind die vor dem Gesetz (und Berufsschule) Verantwortlichen und übertragen die Ausbildung in den Fachgebieten an die Ausbildungsbeauftfragten, wie mich…21. Dezember 2005 um 6:46 #111258HodataTeilnehmerda muss ich nun wieder schmunzeln….
das ist das, was mich an diesem Bildungssystem allg. so stört. Irgendwer hat einst in seiner Selbstverwirklichungsphase neue Begriffe erfunden, die keiner richtig zuordnen kann.
eindeutig sind doch folgende Begriffe:
Lehrbeauftragter:
wie Datenschutzbeauftragter oder Frauenbeauftragte, dem Chef direkt unterstellt
und dann muss man folgende Begriffe garnicht mehr erläutern… oder?
Lehrobermeister
Lehrmeister
Lehrfacharbeiter
Lehrlingmag die DDR sinnlos gewesen sein, aber das Bildungssystem war 1a.
…nur die Bildungsinhalte waren falsch… 😉
21. Dezember 2005 um 7:38 #111260icheTeilnehmernaja, einigen wir uns darauf dass einige bildungsinhalte nicht so toll waren.
aber was die verkomplizierung althergebrachter begrigffe angeht, darin sind wir weltmeister.
wo gibts sonst raufutterverzehrende großvieheinheiten statt kühe
das kommt davoen, wenn höhere beamte, nach dem sie 5 oder mehr regierungen überlebt haben sich ein denkmal setzen wollen…schlimm genug, dass es sowas gibt, denn wenn man die gewaltenteilung ernst nehmen würde, dürfte die exekutive nicht legislativ tätig werden. das aber ist auf grund unserer schwammigen gesetze(die die ja selbr entwerfen, um sie ihrem minister unterzujubeln und durch die abstimmung zu peitschen) im nachhinein auf dem verodnungswege überall gang und gebe…
es lebe die demokratie…
von den amis können wir nicht allzuviel lernen, aber im wahlrecht haben die einige gute ideen eingebracht, zb die max 2 amtsperioden für den präsidenten und die regelung, dass wenn die regierung geht, die neuen leitenden beamten von der neuen regierung selbst mitgebracht werden.Man umgebe mich mit Luxus, auf das Notwendige kann ich verzichten. (Oscar Wilde)
6. April 2015 um 11:02 #111263Niemand2000Teilnehmer@Thomas 16140 wrote:
Ausbildender: Derjeninge der einstellt (der Chef). Dieser muss nur fachlich geeignet sein
Der Ausbildende muss nicht fachlich sondern persönlich geeignet sein http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__28.html
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