AdA Diskussion: Urlaub in der Schulzeit


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    Beiträge
  • #108722
    onkelpaddy
    Teilnehmer

    Hallo Forum,

    ich bin über http://www.fachinformatiker.de an euch geraten und bin zur Zeit mit der Ausbildung der Ausbilder beschäftigt.

    Wir hatten heute eine Diskussion darüber, ob es zulässig ist, dem Azubi in einer nicht schulfreien Zeit (also außerhalb der Ferien) Urlaub zu gewähren.
    Ein kleines Beispiel:

    Azubi hat Mi und Do Schule und möchte von Fr bis Di Urlaub zwecks langes WE.
    Meiner Meinung nach ist hier doch nichts einzuwenden. Es ist schließlich auch sein Wunsch. Unser Dozent schmetterte dagegen, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist und das es nicht ginge, basta.

    Das reicht mir als Aussage aber nicht, wie seht ihr die Situation?

    Vielen Dank für eure wertvollen Hinweise

    #121289
    Thomas
    Keymaster

    Hi und willkommen!

    Urlaub ist kein Problem! Zumindest ist es in der Praxis so 🙂

    Zusammenhängend verstehe ich nicht als Gegenargument. Bezieht er sich auf 14 Tage zusammenhängend Erholungsurlaub einmal im Jahr? Das muss nämlich sein. Ist aber in Deinem Beispiel nicht zu erkennen. Ich vermute, dass es sich eben nicht um den Erholungsurlaub handelt…

    Bei Fragen fragen!

    #121290
    Angela
    Moderator

    Rein rechtlich gesehen ist es so, dass Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte (nicht muss!).

    §7 BUrlG, Abs. 2: http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

    Es steht aber auch in dem Gesetz, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (Abs. 1).

    Es steht nix davon drin, dass man nur zusammenhängenden Urlaub gewähren darf. Hast Du schon mal eine Firma gesehen, in der alle Mitarbeiter ihren gesamten Jahresurlaub immer am Stück nehmen? 😉 Ginge in der Praxis gar nicht.

    Der Urlaubswunsch des Azubis geht also voll in Ordnung und steht in keinerlei Widerspruch zu einer gesetzlichen Regelung.

    #121292
    Hodata
    Teilnehmer

    Ja, aber ich sehe da ein anderes Problem…

    Berufsschule ist doch Bestandteil des „Schulsystems“ und ist da nicht geregelt, dass während der Schulzeit nur eine Freistellung mit Zustimmung der Schule erfolgen kann?

    bin mir da nicht sicher…

    #121291
    Angela
    Moderator

    Da hast Du schon recht, Ho. Aber so wie ich das verstanden habe, will der Azubi ja nicht Urlaub an einem Berufsschultag.

    Will ein Azubi Urlaub obwohl er an diesem Tag Berufsschule hätte, muss er sich das von der Schule normalerweise genehmigen lassen (bei uns ist das zumindest so). Und das genehmigt die Berufsschule dann wohl auch nur in einem Ausnahmefall.

    #121293
    Hodata
    Teilnehmer

    in einer nicht schulfreien Zeit (also außerhalb der Ferien)

    ja stimmt, eine Ausbildungszeit im Betrieb ist gemeint … dann habt ihr Recht!

    #121294
    onkelpaddy
    Teilnehmer

    Hi,

    vielen Dank für eure Meinungen. Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn dies nicht möglich gewesen wäre.

    Danke auch für den rechtlichen Hinweis. Da werde ich wohl noch ein wenig weiter stöbern….

    Schönen Abend zusammen

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