Wilfried Willker

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 14 Beiträgen - 1 bis 14 (von insgesamt 14)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Happy Birthday fi-ausbilden! #125216
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag der erfolgreichen Website!

    Freundliche Grüße
    Wilfried

    als Antwort auf: Aufruf an die Community!!! #116844
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Zum Zurückgehen der Beiträge:

    • Ein Rückgang ist nicht nur hier, sondern auch in anderen Foren (z. B. LOVE-IT) zu beobachten.
    • Es gibt inzwischen ein Forum des BiBB http://www.foraus.de (= Forrum für Ausbilder), das sicher auch manche Fragen (wenn auch nicht speziell FI) beantwortet.

    Ich wünsche fi-ausbilden trotzdem weiterhin Erfolg!
    Wilfried

    als Antwort auf: Ausbildung verkürzen: Kriterien #114219
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Hallo fi-newbie,

    du schreibst von „verkürzen“ (§ 8 BBiG). Darauf hast du dann einen Rechtsanspruch, wenn du und der Betrieb einen gemeinsamen Antrag an die IHK stellt und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

    Anders ist es bei der „vorzeitigen Zulassung zur Prüfung“ (§§ 45/46 BBiG). Hier handlet es sich um eine Kann-Bestimmung. Betrieb und Berufsschule werden angehört und die IHK (und ggf. der PrA) entscheidet dann.

    Vermutlich meinst du diesen zweiten Fall, oder? Da muss also der Betrieb deinen Leistungsstand beurteilen, er muss nicht unbedingt eine vorzeitige Prüfung befürworten. Wenn der Betrieb aber in seiner Beurteilung zum Ausdruck bringt, dass er nach deinen bisherigen Leistungen nicht glaubt, dass du vorzeitig das Ausbildungsziel erreichen wirst, dann musst du schon viel Überzeugungsarbeit bei der IHK leisten.

    Vielleicht kann hier auch mal jemand etwas posten, der Erfahrung damit hat.

    als Antwort auf: Ausbildung verkürzen: Kriterien #114220
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Hallo TschiTschi,

    das ist völlig richtig. betriebswirtschaftliche und organisatorische Überlegungen sind „sachfremd“ und dürfen die Entscheidung nicht beeinflussen.

    Mit meinen Ausführungen wollte ich diese – von Ausbildern manchmal angestellten – sachfremden Überlegungen entkräften. Entscheidend ist – wie gesagt – die Handlungskompetenz des Azubis, der einen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung oder vorzeitige Zulassung hat.

    Organisatorische Gründe sind m. E. nur dann von Bedeutung, wenn sie sehr schwerwiegend sind, z. B. Festlegung von bestimmten Prüfungsterminen durch die IHK. Eine faire Beratung des Azubis über mögliche Folgen hinsichtlich (Nicht-) Übernahme können die Entscheidung ebenfalls beeinflussen und ist ebenfalls legal.

    als Antwort auf: Ausbildung verkürzen: Kriterien #114221
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Hallo Thomas,

    wenn dein Abi-Azubi, nichts kapiert hat, wird er wohl kaum die Prüfung schaffen. Er muss ja ein Projekt kompetent bearbeiten.

    Betriebswirtschaftlich rechnet sich oftmals auch dann die Verkürzung, wenn der Azubi übernommen werden soll, weil dann die Gemeinkosten der Ausbildungsabteilung für ihn entfallen. Das trifft konkret natürlich nur zu, wenn die Ausbildungsabteilung durch die Verkürzung keinen Leerlauf erzeugt. Intelligente Ausbildungsabteilungen nutzen den Verkürzerfreiraum zur Weiterbildung der Ausbilder, zur Ausbildung von Praktikanten oder zur Betreuung von Betriebspraktika. Kleinbetriebe ohne Ausbildungsabteilung, die also nicht in Gruppen ausbilden, können natürlich auch jederzeit einen Nachrücker einstellen, wenn sie das mit der Berufsschule hinkriegen. Es mag aber auch Betriebe geben, die die Azubis des letzten Aj. beauftragen, die Newcomer des 1. Aj. einzuarbeiten. Wenn damit dann Ausbilderzeit eingespart wird, ist es betriebswirtschaftlich von einer Verkürzung nicht zu toppen.

    Verkürzungen werden ja schon zu Beginn der Ausbildungszeit festgelegt und lassen sich leichter planen. Schwieriger ist es bei der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung. Zur vorzeitigen Zulassen steht bei PIKSNET:

    Quote:
    Ist die Regelung des BBiG in die Prüfungsordnung übernommen, gibt der frühere Bundesausschuss für Berufsbildung Verfahrenshinweise:

    „Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistung sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungsziels zu berücksichtigen. Für die Beurteilung durch die Berufsschule ist davon auszugehen, dass durchschnittliche Leistungen Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung sind. Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn – bezogen auf die für die Prüfung wesentliche Fächer – im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote „befriedigend“ erreicht wird. Darüber hinausgehende Leistungsanforderungen sind unzulässig.“

    Abweichend davon werden in der Literatur und Rechtsprechung häufig „gute“ bzw. „überdurchschnittliche“ Leistungen sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb vorausgesetzt. Der Prüfungsausschuss muss bei der Anhörung beachten, dass die Berufsschule nicht die einzige Einrichtung ist, die Aussagen über den Stand der Kenntnisvermittlung und die dabei gezeigten Leistungen macht. Auch der Ausbildende ist zur Kenntnisvermittlung verpflichtet. Darum sind beide Aussagen zu bewerten.

    Ausbilder neigen manchmal dazu, die Verkürzung oder vorzeitige Zulassung als „Sägen am eigenen Ast“ zu betrachten. Ich würde es umgekehrt sehen: Wenn es einem Ausbilder gelingt, einen Azubi in verkürzter Zeit die nötige Handlungskompetenz zu vermitteln, hat er gute Arbeit geleistet. Entscheidend für die Leistungseinschätzung beim Azubi sollte die Beurteilung seiner Handlungskompetenz sein. Kann ich den Azubi mit gutem Gewissen selbstständig im Betrieb arbeiten lassen oder muss ich seine Arbeit noch weiterhin als Ausbilder begleiten?

    Freundliche Grüße
    Wilfried

    als Antwort auf: Ausbildung verkürzen: Kriterien #114222
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Grundsätzlich gelten ja die Kriterien, die der Bundesausschuss für Berufsbildung empfohlen hatte (Empfehlung Nr. 27 vom 25.10.1974.

    Quote:
    Der Bundesausschuss für Berufsbildung hat folgende Kriterien zur Abkürzung der Ausbildungsdauer bei Vorliegen einer schulischen Vorbildung empfohlen:

    Schulische Vorbildung

    • Hoch- oder Fachhochschulreife – 12 Monate
    • Erfolgreicher Abschluss der Klasse 11 Fachoberschule – 12 Monate
    • Erfolgreicher Abschluss der Realschule, Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder gleichwertiger Abschluss einer allgemeinbildenden Schule – 6 Monate
    • Besuch sonstiger Schulen, auch soweit ohne Abschluss – in angemessenem Umfang

    Betriebliche oder sonstige Tätigkeit

    • Betriebliche Ausbildungszeiten, die dem gleichen Ausbildungsziel dienen – in voller Höhe
    • Ausbildungszeiten, die einem verwandten Ausbildungsziel dienen (Ausbildungsziele sind „verwandt“, wenn die Ausbildungsordnungen der betreffenden Ausbildungsberufe in ihren wesentlichen Teilen übereinstimmen.) – 1. Ausbildungsjahr in voller Höhe, ab 2. Ausbildungsjahr bis zur Hälfte
    • Dem Ausbildungsziel dienende Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen von Arbeitstätigkeiten oder auf andere Weise erworben wurden. – in angemessenem Umfang

    Als Rechtsverordnungen gibt es dann noch die
    – Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung und die
    – Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung

    Diese (älteren) Bestimmungen sind von den Kammern weitgehend übernommen worden, z. B.:
    http://www.bildung.bremen.de/sfb/behoerde/gesetze/491_01.htm
    http://www.aachen.ihk.de/de/ausbildung/download/kb_004.htm
    http://www.ihk-nordwestfalen.de/berufsbildung/bindata/MbAbkuer.pdf

    Hier handelt es sich aber immer „nur“ um Bestimmungen, die die Vorbildung betreffen.

    Im neuen § 8 BBiG wird der Hauptausschuss ausdrücklich ermächtigt, Richtlinien für die Entscheidung zu erlassen. Das wird er vermutlich auch tun, weil das neue BBiG zusätzlich eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ermöglicht.

    Unabhängig von § 8 BBiG gibt es ja bekanntlich noch die Regelung nach § 45 über die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung.

    Mit einer Verkürzung und/oder vorzeitigen Zulassung ist vom Ausbilder auch zu klären, wie die Ausbildungsinhalte (einschl. Berufsschule) in der verbleibenden Zeit vermittelt werden können (geänderter Ausbildungsplan). Von den Prüfungsinhalten werden ja keine Abstriche gemacht. Schwierigkeiten im Betrieb sollten jedoch nicht zur Ablehnung von Anträgen führen.

    Gelegentlich wird gegen eine Verkürzung ins Feld geführt, dass die Auszubildenden auch das nötige Maß an Erfahrung gewinnen sollen.

    Grundsätzlich müsste jeder Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse an einer Verkürzung haben, unabhängig davon, ob er den Azb übernehmen wird oder nicht, denn mit jedem verkürzten Ausbildungstag spart er Geld. Nach dieser Überlegung können Verkürzungen (von z. B. 1 Jahr) zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen.

    als Antwort auf: Kongress für Prüfungsaufgabenersteller #112449
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Ich habe an dem Kongress leider nicht teilgenommen, war aber im Sommer 2004 in einem Seminar für IT-Aufgabenersteller und Prüfer. Da ging es schwerpunktmäßig um die Projektbearbeitung.

    Die Prüfer beanstandeten bei den Prüflingen 3 Problemfälle:

    • Das Projekt wird nicht echt in der Praxis durchgeführt (ist also z. T. fiktiv)
    • Das Projekt ist zu leicht/zu banal, es enthält keine Problemstellung
    • Der PrA versteht das Projekt nicht, weil es unklar beschrieben und unverständlich formuliert ist.

    Dem Prüfungsteil „Projektbearbeitung“ wird häufig vorgeworfen, dass es nicht objektiv zu bewerten sei. Diesem Einwand wurde entgegengehalten, dass diese Kritik nur vorgeschoben sei. In Wirklichkeit ginge es den Prüfern um die langwierige, mühevolle Auswertung, es seien also zeitökonomische Gründe, die gegen das Projekt sprächen.

    Es gab dann interessante Hinweise zu den Anforderungen an ein Projekt. Es muss z.B. ein Problem und Entscheidungen zwischen Alternativen enthalten. Welche Problemtypen gibt es und welche Lösungsstrategien?

    Mein Fazit: Es ist jedem Ausbilder zu empfehlen, sich darum zu bemühen, Prüfer zu werden – zunächst als Stellvertreter. Prüfungsausschüsse sind paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. Die AG-Vertreter werden von den Mitgliedsfirmen der Kammern vorgeschlagen, die AN-Vertreter werden von den Gewerkschaften (im IT-Bereich hauptsächlich IG-Metall und ver.di) benannt. Also mal beim Betriebsrat fragen oder an Gewerkschaftsvertreter wenden.

    Freundlichen Gruß
    Wilfried

    als Antwort auf: Zwischenprüfung #117794
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Lieber FastJack,

    lernen solltest du eigentlich immer. Du schreibst ja an anderer Stelle auch, dass du Schwierigkeiten bei den Klausuren der BS hast, z. B. beim Verstehen der Fragestellung. Es geht also nicht nur um das Auswendiglernen von Antworten, sondern auch um richtiges Lesen und Verstehen. Und das kann man nicht kurzfristig lernen.

    Vielleicht solltest du zur Übung auch mal etwas schreiben, z. B. ein privates Tagebuch über deine tägliche Arbeit. Ein paar Sätze über WAS, WARUM und was du dabei gelernt hast, bzw. was für dich neu war.

    Die Zwischenprüfung sagt dir dann, ob du auf dem richtigen Weg bist. Und ich glaube, du bist besser als du denkst, sonst würdest du dir nicht so viele Gedanken machen.

    als Antwort auf: Wie ist die Reaktion der Ausbilder auf schlechte Noten? #117782
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Hallo FastJack

    Nur zur Beruhigung:
    Kündigung wegen ner schlechten Zensur kommt überhaupt nicht in Frage. Da steht der Ausbildungsvertrag und das Berufsbildungsgesetz dagegen.

    Es geht aber ja auch um die anschließende Übernahme oder um ein brauchbares Zeugnis für spätere Bewerbungen. Also darüber würde ich mir mehr Sorgen machen.

    Hast Du nicht Mitstreiter mit denen Du etwas üben kannst? Vielleicht kommst du auch an frühere Arbeiten ran, die du dann mal in „Echtzeit“ nachschreiben kannst.

    als Antwort auf: Mitgliederliste #119858
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Alles klar, jetzt geht es bestens!

    als Antwort auf: Mitgliederliste #119859
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Stimmt, ich war nicht eingeloggt. Ich hatte auf das automatische Einloggen vertraut, aber die neue php-Version verteilt wohl neue Cookies. Jetzt wurde ich automatisch eingeloggt.

    Ich hatte folgende Nachricht:

    Quote:
    Hallo!

    Du erhältst diese E-Mail, weil du über Antworten im Thema „Umfrage: Welche Methode in „Mündlicher““ auf http://www.fi-ausbilden.de benachrichtigt werden wolltest. Dieses Thema hat Antworten seit deinem letzten Besuch bekommen. Du kannst den folgenden Link benutzen, um direkt zum Thema zu gelanden:
    http://www.fi-ausbilden.de/Foren.16.0.html?&tx_lzphpbb_pi1[p]=218&tx_lzphpbb_pi1[t3func]=12#218

    Und damit lande ich nach wie vor auf der Übersichtsseite.
    Ich wünsche einen schönen Pfingsttag
    Wilfried

    als Antwort auf: Umfrage: Welche Methode in "Mündlicher" #119893
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Hallo Thomas,

    an „fachbezogenen Treffen“ ist natürlich was dran. Es besteht aber die Gefahr, dass dann hauptsächlich über IT-Probleme gefachsimpelt wird und weniger über Ausbilden. Berufsübergreifende Treffen haben auch ihren Reiz. Es sind z. B. die kaufm. Azubis eigentlich schon immer im Betrieb ausgebildet worden während die gewerblich-technischen Azubis noch in Lehrwerkstätten waren und man davon erst in den letzten Jahren abgekommen ist.

    Ich würde allerdings Ausbilder aus Großbetrieben und solche aus kleinen und handwerklichen Betrieben unterscheiden, denn dazwischen können Welten liegen.

    Interessant wäre sicher auch, wenn Ausbilder und Berufsschullehrer mal ein Bier zusammen trinken würden.

    Freundlichen Gruß
    Wilfried

    als Antwort auf: Umfrage: Welche Methode in "Mündlicher" #119891
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Schon klar, die Ausbilder werden schon nicht in der Praxis ihren Azubis alles vormachen. Ich wollte auch überhaupt nichts gegen die Ausbilder sagen, sondern nur gegen die AdA-Prüfung.
    Kein Wunder, wenn sie bei solcher Handhabung ausgesetzt wird.

    Ich würde es befürworten, wenn die AdA-Ausbildung erheblich verbessert und verlängert würde. Evtl. auch mit „Nachschulung“ alle paar Jahre, das würde z. B. zu einem sehr guten Erfahrungsaustausch führen. Die Ausbildungsberufe werden immer anspruchsvoller, aber die Ausbildung der Ausbilder zieht nicht in dem Maße mit. Da müssen die Ausbilder wohl mal eine „Ausbildergewerkschaft“ gründen.

    als Antwort auf: Umfrage: Welche Methode in "Mündlicher" #119892
    Wilfried Willker
    Teilnehmer

    Ich kann es kaum glauben, dass die 4-Stufen-Methode von einer/m künftigen IT-Ausbilder/in bei der AdA-Prüfung noch immer akzeptiert wird. Seit den 80er-Jahren gibt es die handlungsorientierte Ausbildung und jetzt wird prozessorientiert ausgebildet und die AdA-Prüfungsausschüsse akzeptieren noch immer Vormachen-Nachmachen-Üben ?!

    Falls nicht allen bekannt: unter http://www.foraus.degibt es gute Module des BiBB zur prozessorientierten Ausbildung.

Ansicht von 14 Beiträgen - 1 bis 14 (von insgesamt 14)