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  • Autor
    Beiträge
  • #108684
    Thomas
    Keymaster

    Hi!

    Falls Ihr nicht Fachinformatiker ausbildet, fragt einfach trotzdem! Warum? Die Aevo/AdA ist nicht berufsspezifisch und wir helfen gern 🙂

    Bei Fragen fragen!

    #120075
    anne58
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar: ich habe im Jahr 92 die Prüfung zur AEVA gemacht. Da ich jetzt in den Bereich Erwachsenen-Fortbildung gehe, hat man mir gesagt ich müßte den ADA Schein machen. Reicht der AEVA nicht auch oder muß ich das ganze noch mal machen.

    Danke für Eure Antwort.

    Gruß Anne58

    #120073
    Angela
    Moderator

    Hallo anna,

    ich wüsste nicht, dass es zwischen ADA und AEVO einen Unterschied gibt. Der Schein verfällt auch nicht. Im Zweifelsfall Deine AEVO Bescheinigung bei dem Institut vorlegen bzw. bei Deiner zuständigen IHK nachfragen.

    #120076
    Leze
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich um meine Frage loszuwerden.

    Ich habe bereits das Forum durchsucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Wir möchten einen Fachinformatiker Anwendungentwicklung ausbilden. Mein Chef hat mich als Ausbilder benannt. Ich bin gelernter Informatikkaufmann und habe im letzten Jahr den AdA-Schein gemacht. Da ich selber kein Programmierer bin sonder Systemverwalter, wird der Auszubildende von unseren Programmieren betreut werden.

    Die IHK ist jetzt der Meinung, dass das nicht ginge, weil ich keine Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert habe. Was kann man machen? Habe ich durch den AdA-Schein nicht die Befähigung zum Ausbilden erlangt?

    #120074
    Angela
    Moderator

    Hallo Leze,

    mit Deinem Ada-Schein hast Du Deine persönliche Eignung als Ausbilder nachgewiesen. Ein Ausbilder muss jedoch auch fachlich geeignet sein. Siehe dazu § 28 BBiG.

    Hier ist zwar auch hinterlegt, dass weitere Personen die praktische Ausbildung übernehmen können, welche über eine fachliche Eignung nach § 30 BBiG verfügen.

    Da dies jedoch trotzdem unter Verantwortung des Ausbilders geschehen muss, landet man wieder bei der fachlichen Eignung des Ausbilders.

    Die Ablehnung Eurer zuständigen IHK ist also durchaus rechtlich begründet. Trotzdem würde ich noch einmal das Gespräch mit dem Ausbildungsberater der zuständigen IHK suchen. Erfahrungsgemäß versuchen diese immer, einen Weg zu finden, da ihnen ja auch daran gelegen ist, dass möglichst viele Unternehmen ausbilden.

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theresevsp, darryldobos
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