Azubi nimmt keine Arbeitsanweisungen von Nicht-Ausbildern entgegen


Startseite Forum Allgemeines Ausbildung und Recht Azubi nimmt keine Arbeitsanweisungen von Nicht-Ausbildern entgegen

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #109585
    evi
    Teilnehmer

    Hallo,

    unser Auszubildender weigert sich, Arbeitsanweisungen oder Erklärungen von Nicht-Ausbildern entgegenzunehmen.

    Das heutige Beispiel:
    Heute erhielt er seine erste Entgeltabrechnung. Der Chef (in diesem Fall unser Ausbilder) hatte zu tun, und ich schickte den Azubi ins Personalbüro, um sich die Abrechnung erklären zu lassen. Es entwickelte sich sinngemäß folgendes Gespräch.

    Er: Ich möchte nicht mit fachfremden Arbeiten belästigt werden.
    Ich: Huh? Das ist deine erste Gehaltsabrechnung. Lass sie dir bitte von Frau XY aus dem Personalbüro erklären.
    Er: Ich nehme nur Programmierarbeiten an.
    Ich: Es gehört auch zur Ausbildung, über so etwas Bescheid zu wissen.
    Er: Weisen Sie mir das nach.
    Ich krame seufzend den betrieblichen Ausbildungsplan (IHK) hervor und weise ihm nach, dass dort auch „eigenen Entgeltabrechnung erläutern“ als Ausbildungsinhalt vermerkt ist.
    Er: Ist die Frau XY in diesem betrieb Ausbilderin?
    Ich: Nein, Frau XY ist keine Ausbilderin, aber…
    Er – schneidet mir das Wort ab: Da es sich um ausbildungsrelevante Inhalte handelt, bestehe ich darauf, sie ausschließlich von meinem Ausbilder erläutert zu bekommen.

    So geht das schon eine ganze Weile, ich könnte zahlreiche Beispiele aufzählen, wo er kleinere Arbeiten/Erläuterungen von Kollegen ablehnt.

    Könnte mir jemand die rechtliche Sicht erläutern, ob kleinere Dinge wie „Entgeltabrechnung erklären“ oder „E-Mail-Postfach gemeinsam mit Kollegen einrichten“ dem Azubi auch von Nicht-Ausbildern gezeigt werden dürfen?

    Um es klarzustellen: die Ausbildung übernimmt definitiv sein Ausbilder!

    LG

    #130207
    Angela
    Moderator

    Na, das ist ja mal ein Herzchen… :O

    Nun, wenn er Paragraphen haben will, kann er haben.

    § 3, Absatz 3 und 4, BBiG (Berufsbildungsgesetz) „Pflichten des Auszubildenden“
    Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
    […] 3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
    4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,[…]

    Weisungsberechtigte Personen sind alle, die im Oragnigramm (so denn vorhanden) über ihm stehen oder vom Ausbildenden (Arbeitgeber) dazu ernannt wurden.

    § 28, Absatz 3 BBiG „Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen“
    […] 3. Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber […] die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.

    D.h. der Ausbildende oder der Ausbilder darf sog. Ausbildungsbeauftragte benennen, die Inhalte vermitteln. Der Chef muss einfach alle Mitarbeiter zu solchen Ausbildungsbeauftragtem benennen und schon fehlt dem Azubi die Argumentationsgrundlage.

    Ich stehe ja prinzipiell auf der Seite der Azubis, aber in einem solchen Fall würde ich alle mir zu Gebote stehenden rechtlichen Maßnahmen ausschöpfen. U.U. sogar die Ausnutzung der Probezeit, da sonst für die nächsten 3 Jahre der Ärger vorprogrammiert ist.

    #130208
    evi
    Teilnehmer

    Danke fürs raussuchen, Angela. 🙂

    #151738
    Anonym

    Was der sich alles rausnimmt 😮

    #151940
    petma21
    Teilnehmer

    Wir hatten bei uns in der Vergangenheit schon einen ähnlichen Fall. Leider haben hier am Ende nur ein paar deutliche Worte und die Androhung von Konsequenzen zu einer Verbesserung geführt.
    Mittlerweile hat der Auszubildende seine Ausbildung erfolgreich beendet und ist eine feste Stütze in unserem Team. Die Dinge können sich also oft auch zum Positiven wenden – auch wenn es auf den ersten Blick nicht immer so aussieht.

    #152114
    Anonym

    I am pretty much pleased with your good work. Really great article. Keep it up.
    ————————————————
    [Link gelöscht]

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 years, 2 months von Angela.
Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Das Forum „Ausbildung und Recht“ ist für neue Themen und Antworten geschlossen.
Momentan aktive Benutzer: 0
No users are currently active
Aktive Benutzer in den letzten 24 Stunden: 1
darryldobos
Keymaster | Moderator | Participant | Spectator | Blocked
Additional Forum Statistics
Threads: 1.488, Posts: 22.646, Members: 11.011
Welcome to our newest member, bgtjillian
Most users ever online was 5 on 16. September 2020 22:11