Ausbilderschein oder Ausbildung in meiner eigenen Firma (problematische Situation)


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  • #109502
    a.maierhofer
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich bin 19 Jahre alt und bin seit knapp 1,5 Jahren selbstständig als IT-Betreuer für diverse Firmen tätig.
    Meistens besteht meine Tätigkeit daraus, als Berater für Anschaffungen/Investitionen rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen und/oder deren Websites erstellen/pflegen und für deren Erreichbarkeit zu sorgen, aber ich programmiere auch des Öfteren verschiedene Anwendungen in sämtlichen gängigen Programmier- und Skriptsprachen. Da ich früh Interesse dafür hatte, konnte ich mir eine breite Palette an Fähigkeiten in diesem Berufsfeld aneignen, die größtenteils auch von fast jeder Firma benötigt werden (wobei viele allerdings Probleme mit dem Preis haben, da ich mit nur wenigen Ausnahmen ein Angebot anhand der geschätzten Arbeitsstunden erstelle).
    Meine Ausbildung habe ich wegen unseriösen Geschäftspraktiken (Stichpunkt: 1 Ausbilder für 9 Azubis und ansonsten nur Familie der Geschäftsleitung als Mitarbeiter) vor 1,5 Jahren gekündigt und somit abgebrochen (leider ist mein Lebenslauf danach ziemlich in die Güllegrube gesunken, weswegen ich meine Ausbildung bisher bei keiner anderen Firma fortsetzen konnte).

    Ich bin mittlerweile an dem Punkt angelangt, wo ich mir Gedanken um meine ersten Angestellten machen kann. Aus dem Grund würde ich jetzt gerne den Ausbilderschein machen, was ich allerdings aus den oben genannten Gründen als schwierig empfinde.
    Bisher konnte ich mich meist aus zeitlichen Gründen (siehe aktuellen Zeitpunkt) noch nicht bei der IHK Niederbayern erkundigen und da ich gerade beim Google’n auf dieses Forum gestoßen bin, hoffe ich, dass mir hier jemand wenigstens einen gut gemeinten Raten geben kann. Logischerweise habe ich mit meinen jungen Jahren noch nicht sehr viel Lebenserfahrung sammeln können, weswegen ich für jede Hilfe dankbar bin.
    Sinn des Ausbilderscheins wäre, einem guten Freund von mir eine Ausbildung für seinen Lebenslauf bieten zu können und trotzdem einen erfahrenen bzw. fähigen Programmierer (beurteilt an gemeinsamen privaten Projekten) an meiner Seite zu haben, um die Zukunft meiner Firma etwas besser absichern zu können als mit einem „Grünschnabel“.

    Wie bereits geschrieben, denke ich dass dieses Vorhaben eher schwierig werden wird, weswegen ich als „Plan B“ überlegt habe, einen Fachinformatiker mit Ausbilderschein einzustellen und bei ihm dann meine eigene Ausbildung fortzusetzen und abzuschließen.
    Ist das generell überhaupt möglich und falls ja, wie sieht es mit der Berufsschule in diesem Fall aus? Wenn ich im Fall von „Plan B“ zur Berufsschule müsste, wäre das sehr ungünstig, weil es ja logischerweise ein Arbeitsausfall in der Firma wäre. Noch dazu ist die Berufsschule mind. 50km weg (je nachdem zu welcher der beiden ich muss), was noch mehr an Kosten verursacht und verständlicherweise würde ich trotzdem gerne den Feierabend mit meiner Freundin verbringen, was Wohnheim oder Wohnung eher ausschließt…

    Fällt euch evtl. noch eine andere Lösung ein? Ich möchte ungern als Leiharbeiter in irgendeiner Fabrik jobben, da ich einfach zu hart für meine Zukunft als Informatiker gearbeitet habe, um kostbare Lebenszeit damit zu vergeuden, meine laufenden Verträge abzuwarten und dann mehr oder weniger wieder am Anfang meiner Karriere zu stehen…
    Ich hoffe diese Formulierung hat niemand als negativ interpretiert, ich wollte damit lediglich die Wichtigkeit für mich einer Karriere als Informatiker verdeutlichen.
    Dass ein Informatik-Ausbilder ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht so gut angesehen wird ist mir klar, allerdings möchte ich sowieso meine eigene, erfolgreiche Firma aufbauen (Lebenstraum).

    Wie gesagt, bin ich dankbar für jede Hilfe und jeden Rat, der/die mir hilft, mein Ziel so schnell wie möglich zu erreichen.

    Grüße
    a.maierhofer

    Evtl. findet ja jemand meine Firma und wundert sich über das geplante Start-Datum der neuen Seite…
    …daran kann man ungefähr ermessen wie die Auftragslage in letzter Zeit bei mir steht, wenn ich etwas derart wichtiges noch nicht fertig stellen konnte…

    #129809
    Angela
    Moderator

    Hallo! 🙂

    Ich bin mir nicht sicher, ob man Ausbildender und Azubis in Personalunion sein kann. Der Azubi schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber (Ausbildender), in Deinem Fall also Du mit Dir selbst…

    Ich fürchte, diese Frage kann Dir nur Deine zuständige IHK beantworten.

    Ein Unternehmen muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt ausbilden zu dürfen. Ob diese Voraussetzungen bei Dir erfüllt sind (und Du z.B. Deinen Kumpel ausbilden dürftest), kann Dir ebenfalls nur Deine zuständige IHK beantworten.

    Und zu guter Letzt: natürlich kannst Du den Ausbilderschein (AdA) machen. Um jedoch bei der IHK als verantwortlicher Ausbilder eingetragen zu werden, musst Du eine einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium, sowie Berufserfahrung in diesem Bereich nachweisen. Der Ausbilderschein berechtigt Dich also auch nicht automatisch zum Ausbilden.

    Aber es gibt auch gute Nachrichten. Wenn Du Deine Schulpflicht erfüllt hast (10 Jahre Schulbesuch) bist Du nicht verpflichtet während einer Berufsausbildung die Berufsschule zu besuchen. Allerdings ist der Besuch der Berufsschule in Hinblick auf die Abschlussprüfung dringend anzuraten.

    Und es gibt immer die Möglichkeit, sich als externer Prüfling zu den IHK Abschlussprüfungen anzumelden. Das machen viele Selbstständige. Die genauen Formalitäten kann Dir – wieder mal – ebenfalls Deine zuständige IHK sagen.

    Deine Situation ist sehr ungewöhnlich und ich kann Dir nicht wirklich einen Rat geben, außer einen termin mit Deiner zuständigen IHK zu vereinbaren und gemeinsam mit der IHK zu versuchen, eine Lösung zu finden. Jede IHK hat eine Ausbildungsberatung und dort kann man Dir mit Sicherheit am besten helfen.

    Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben und Respekt für Deine Leistung! 🙂

    #129812
    a.maierhofer
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    danke erstmal für die schnelle Antwort. 😉

    mich verwirrt leider die Formulierung „Ausbildender und Azubis in Personalunion“ etwas (Bin dafür evtl. schon zu lange wach).
    Könntest du mir das evtl. etwas veranschaulichen?

    Eine wichtige Änderung, die ich machen werde, sobald ich wirklich Angestellte haben würde, ist eine Umfirmierung zur GmbH, somit würde ich laut Anwalt und Steuerberater die Anforderungen zum Ausbilden erfüllen (abgesehen von den speziell mit der IHK zu klärenden Punkten). Ich verstehe mich glücklicherweise ziemlich gut mit einem meiner Kunden, der laut eigener Aussage gerne „junge Unternehmer mit Potential fördern möchte“, wobei „jung“ sowohl Alter, als auch Zeitspanne der Tätigkeit betrifft (meiner Auffassung zufolge). Daher hätte ich das dafür nötige Kapital auch zusammen. Als Notlösung wäre der Erfolg meiner privaten „Ideenschmiede“ oder eine/mehrere Investition/en durch Geldgeber (Crowdfunding oder andere regionale Firmen/Banken) eingeplant, um die Umfirmierung erfolgreich „zum Laufen“ zu bekommen.
    Da eine GmbH ja ugs. eine „eigene Person“ ist, würde das Ausbildungsverhältnis ja nicht direkt mit mir und meinem Ausbilder zu Stande kommen, sondern zwischen mir und einer Firma, bei der ich zufälligerweise Gesellschafter bin. Die einzigste Hürde, die mir bislang weder Anwalt, Steuerberater und Notar beantworten konnten, war die Auswirkung auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer in diesem Fall.

    Ich habe mit 14 Jahren angefangen Websites bzw Programme (meist Emulatoren für verschiedene Online-Spiele als Übungsprojekt und zur Befriedigung meines kindlichen Spiel-Triebs) zu entwickeln und konnte mir dadurch erste Berufserfahrungen sichern. Ich wurde in den darauffolgenden Jahren auch von einigen regionalen Firmen beauftragt, deren Websites zu erstellen oder Ihnen im Umgang mit dem PC und dem dazugehörenden Netzwerk weiterzuhelfen (natürlich im Rahmen des Taschengeldparagraphen :p ). Anfangs erledigte ich diese Aufträge für (selbstständige bzw. gewerbetreibende) Freunde/Bekannte meiner Familie und später dann auch für deren Partner-Firmen. U.a. dadurch habe ich dann auch den Ausbildungsplatz bekommen, obwohl eigentlich ein Abitur gefordert wurde.

    Meine 10 Jahre Schulpflicht habe ich erfüllt.
    Eine Prüfung als externer Teilnehmer lehnt die zuständige IHK ohne konkrete Gründe strikt ab. Das weiß ich daher, weil mein bester Freund nicht in der Lage war, die Berufsschule zu besuchen (genetische Krankheit, wodurch er ohne die Hilfe anderer Personen nicht dazu in der Lage ist alleine zu Gehen).
    Aus diesem Grund wurde mit der Berufsschule vereinbart, dass er die Prüfung als externer Teilnehmer ablegen sollte, aber am Tag der Prüfung wurde er von den zuständigen Prüfern der IHK ausgeschlossen, da er nicht ausreichend oft an den Unterrichtsstunden in der Berufsschule teilgenommen hat.
    In dem einen Jahr meiner Ausbildung war ich selbst nur 1x im Unterricht, mit der Begründung durch den Rektor, dass er die Auswirkungen und Ansteckungsgefahr meiner Erbkrankheit (Muskeldystrophie Becker-Kiener) nicht kenne und er meine Anwesenheit deshalb nicht dulden könne…
    Auch wenn ich prinzipiell gesehen juristisch dagegen hätte vorgehen können, hätte sich das Verfahren wahrscheinlich über 6 Monate hingezogen und die für mich zu hohen Kosten exponentiell gestiegen.

    Naja…falls jemand den Eindruck hat, ich wollte mich mit dieser Anekdote beklagen, tut mir das Leid. Ich möchte nur meine Situation so klar wie möglich darstellen…

    Was den Termin bezüglich einer Ausbildung betrifft, habe ich die letzten beiden Male eher schlechte Erfahrungen gemacht (auch wenn diese Termine bereits über 1,5 Jahre zurück liegen). Ich bin mit Verwandten, die sich extra dafür den Tag frei nehmen mussten, ca. 60km zu diesen Terminen gefahren, nur um zur Arbeitsagentur (ca. 15km von meinem damaligen Wohnort) verwiesen zu werden und anschließend Ämterpingpong spielen zu dürfen.

    Das einzigste was bisher hilfreich war, war ein Beratungstermin mit einem Mitarbeiter der Lindner-Stiftung, aber in diesem Fall sind auch diese Leute überfragt… 🙁

    Abschließend kann ich dir nur nochmal für die schnelle Antwort danken und mit meiner „Heulerei“ endlich aufhören :rolleyes:
    Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als wieder PingPong zu spielen… :/

    Grüße
    a.maierhofer

    #129811
    Jumpy
    Teilnehmer
    Quote:
    „Ausbildender und Azubis in Personalunion“

    Ich gehe mal davon aus, das Angela damit gemeint hat, dass man nicht gleichzeitg Ausbilder und Azubi sein kann, bzw. das man nicht sein eigener Ausbilder sein kann.

    Ob deine Firma nun eine GmbH ist oder eine andere Gesellschaftsform hat, ist glaub ich für die Aufnahme von Azubis nicht (so sehr) von Belang, wie die Tatsache, dass die nötigen Vorraussetzungen gegeben sein müssen, wie auch immer die sein mögen aber das Vorhanden sein eines Ausbilders gehört bestimmt dazu.

    [Der nächste Absatz klingt jetzt böse, ist aber nicht so gemeint, soll nur zum Nachdenken anregen]
    Ich verstehe auch jetzt den Sinn nicht unbedingt, warum du so an eine Ausbildung und einen Ausbilderschein kommen willst. Bzw. eigentlich geht es dir ja nur um die Bescheinigung der Ausbildung, denn selbst, wenn du dich als Geschäftsführender Azubi (witziger Gedanke irgendwo) von einem in deiner Firma angestellten Ausbilder ausbilden läßt, wäre das doch nur pro forma. Sprich du würdes ganz normal arbeiten ohne groß was zu lernen, da du das meiste wahrsch. ja eh schon kennst und willst eigentlich nur die Prüfung machen.

    Das mit dem externen Teilnehmer an der Prüfung würde ich nicht so pauschal abtun. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und Verhandlungssache und das negative Beispiel deines Freundes, muss für dich nicht ebenfalls gelten.
    Nur als Beispiel das es auch Ausnahmen gibt:
    Wir haben einen Azubi in der Firma, der die Ausbildung vom Arbeitsamt als Umschulung gesponsert bekommt und der das in 1,5 Jahren macht, ohne jemals die Berufschule von innen zu sehen. Dafür hat er allerdings 1x die Woche und Samstags Zusatzunterricht bei einer Ausbildungsakademie.
    Die Prüfung legt er dann als externe Teilnehmer ab!

    Quote:
    Meine 10 Jahre Schulpflicht habe ich erfüllt.

    Die Frage ist, mit welchem Abschluss. Denn je nachdem könntest du da ja vllt. noch Fachabi in Abendschule machen und dann (nebenher?) über ein Studium oder Fernstudium einen Abschluss machen. Je nachdem was das dann ist, würde das dich auch berechtigen können den Ausbilderschein zu machen und dann später selber Auszubilden.
    Abgesehen lernt man dabei ja noch einiges und du merkst vllt. dass es ganz schön viel Arbeit ist, der Chef einer kl. Computer-Firma zu sein und wirst lieber der Chef eines Sofware-Hauses, das irgendeine coole software erfindet/entwickelt,…

    Fazit: Ohne Behörden-Ablaufen und anecken wird es nicht gehen, aber ich würde den Kopf nicht hängen lassen. Es gibt immer mehrere Wege sein Ziel zu erreichen und der einfachste und geradlinigste ist selten der interessanteste. 🙂

    #129813
    a.maierhofer
    Teilnehmer

    @Jumpy 87864 wrote:

    Ich gehe mal davon aus, das Angela damit gemeint hat, dass man nicht gleichzeitg Ausbilder und Azubi sein kann, bzw. das man nicht sein eigener Ausbilder sein kann.

    Das klingt logisch und war mir auch schon bewusst. Meine Ausbildung fertig zu machen wäre Plan B falls es mit dem Ausbilderschein nicht klappen würde. Eine zweite Meinung zu so einem gewagten Plan einzuholen ist sicher nicht verkehrt und man erkennt an der Umfrage, dass ich mir auch schon selbst darüber Gedanken gemacht habe anstatt einfach in nem Forum zu fragen ob jemand für mich denken will… 😉

    @Jumpy 87864 wrote:

    [Der nächste Absatz klingt jetzt böse, ist aber nicht so gemeint, soll nur zum Nachdenken anregen]
    Ich verstehe auch jetzt den Sinn nicht unbedingt, warum du so an eine Ausbildung und einen Ausbilderschein kommen willst. Bzw. eigentlich geht es dir ja nur um die Bescheinigung der Ausbildung, denn selbst, wenn du dich als Geschäftsführender Azubi (witziger Gedanke irgendwo) von einem in deiner Firma angestellten Ausbilder ausbilden läßt, wäre das doch nur pro forma. Sprich du würdes ganz normal arbeiten ohne groß was zu lernen, da du das meiste wahrsch. ja eh schon kennst und willst eigentlich nur die Prüfung machen.

    Mein eigentliches Ziel ist nicht meine abgeschlossene Berufsausbildung da mein Lebensziel wie gesagt meine eigene, erfolgreiche Firma ist und ich dafür die Ausbildung net unbedingt brauche…

    @Jumpy 87864 wrote:

    Das mit dem externen Teilnehmer an der Prüfung würde ich nicht so pauschal abtun. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und Verhandlungssache und das negative Beispiel deines Freundes, muss für dich nicht ebenfalls gelten.
    Nur als Beispiel das es auch Ausnahmen gibt:
    Wir haben einen Azubi in der Firma, der die Ausbildung vom Arbeitsamt als Umschulung gesponsert bekommt und der das in 1,5 Jahren macht, ohne jemals die Berufschule von innen zu sehen. Dafür hat er allerdings 1x die Woche und Samstags Zusatzunterricht bei einer Ausbildungsakademie.
    Die Prüfung legt er dann als externe Teilnehmer ab!

    Einzelfallentscheidung…natürlich, aber es ist leider klischeehaft wahr, dass die meisten Beamten (zumindest in unserer Region anhand eigener Erfahrungen beurteilt) entweder zu faul sind, um einem zu helfen oder so überlastet ist, dass es ihnen nicht sonderlich effektiv möglich ist, zu helfen…
    In deinem Beispiel hat der Azubi dann aber theoretischen Unterricht an einer offiziellen Lehranstalt erhalten. Im Umkreis von 50km gibt es sowas bei uns leider nicht, was heißt, dass die Berufsschule der nächste Weg wäre. Mein Kumpel hat nur zusammen mit seinem Arbeitskollegen für die Prüfung gelernt, was nicht heißen soll, dass er deshalb weniger auf die Prüfung vorbereitet gewesen wäre als seine Mitschüler…

    @Jumpy 87864 wrote:

    Die Frage ist, mit welchem Abschluss. Denn je nachdem könntest du da ja vllt. noch Fachabi in Abendschule machen und dann (nebenher?) über ein Studium oder Fernstudium einen Abschluss machen. Je nachdem was das dann ist, würde das dich auch berechtigen können den Ausbilderschein zu machen und dann später selber Auszubilden.
    Abgesehen lernt man dabei ja noch einiges und du merkst vllt. dass es ganz schön viel Arbeit ist, der Chef einer kl. Computer-Firma zu sein und wirst lieber der Chef eines Sofware-Hauses, das irgendeine coole software erfindet/entwickelt,…

    Ich habe die Mittelschule (Art Kombination aus Haupt- und Realschule, bayerische Extrawurst wenn ich mich nicht irre 😀 ) mit dem Quali beendet und hätte anschließend noch den M-Zug gemacht. Zum Halbjahreswechsel der M-Klasse habe ich dann allerdings den Ausbildungsplatz angeboten bekommen. Dieses Angebot habe ich dann natürlich angenommen, da ich mit der abgeschlossenen Ausbildung auch die Mittlere Reife bekommen hätte, was sich aber letztendlich bekannterweise als Fehlschlag herausgestellt hat.
    Abendschule is auch eher ungünstig, da ich dafür erstmal meine Arbeitsbelastung senken müsste, indem ich einen Mitarbeiter einstelle. Ohne Ausbilderschein finde ich ist ein Fachinformatiker zu teuer, weil die meisten keine Kenntnisse über meine geplante „Branche“ haben und somit anfangs in der finanziell kritischen Phase eher Affen mit Grundkenntnissen im Programmieren wären… (Bitte nicht falsch verstehen)
    Die geplante Branche betrifft die zu Beginn angesprochene private „Ideenschmiede“ und hat statistisch gesehen sehr viel Potenzial… 🙂

    @Jumpy 87864 wrote:

    Fazit: Ohne Behörden-Ablaufen und anecken wird es nicht gehen, aber ich würde den Kopf nicht hängen lassen. Es gibt immer mehrere Wege sein Ziel zu erreichen und der einfachste und geradlinigste ist selten der interessanteste. 🙂

    Das ist mittlerweile selbstverständlich. Wäre ich bisher nicht so hartnäckig und stur gewesen, dann wäre ich nach dem ersten Monat wahrscheinlich schon pleite gewesen… 😀

    #129810
    Angela
    Moderator

    An der Ausbildung sind 3 Seiten beteiligt:

    Auszubildender = der, der die Ausbildung absolviert
    Ausbilder = bei der zuständigen IHK eingetragene Person, der die Ausbildung praktisch durchführt (muss seine Eignung mittels AdA + nachgewiesene Berufserfahrung nachweisen)
    Ausbildender = Unternehmen, das den Azubi beschäftigt (muss laut § 27 BBiG geeignet sein)

    Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) schreibt zudem vor:
    § 45, Abs. 2:
    „(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“

    Wenn Du also durch min. 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder anderweitig nachweisen kannst, dass Du die entsprechenden Kenntnisse erworben hast, musst Du als externer Prüfling zur Abschlussprüfzung zugelassen werden.

    Nochmal: nur Deine zuständige IHK kann Dir bei allen Deinen Fragen helfen. Ohne die geht in punkto Ausbildung gar nichts, weder so noch so. Mein Rat also weiterhin: Kontakt mit der zuständigen IHK aufnehmen, diplomatisch bleiben. 😉

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